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[1] Hygiene im Trinkwassernetz - VDI 6023

Dipl.-Ing. Jens Bellmer, Baubiologe IBN, VDI-zertifiziert

Trinkwasser soll in Deutschland gut sein. Ist es aber manchmal leider nicht. Das liegt nicht am Wasserwerk. Zum einen besteht eine zu hohe, aus hygienischer Sicht immer problematischer werdende Verweilzeit des Wassers in Hausnetzen.
Zum anderen können andere Ursachen, wie z.B. schadhafte oder gar nicht vorhandene Rückflußverhinderer dafür sorgen, dass verschmutztes Wasser aus anderen Hausnetzen in das eigene eingespeist wird.
Schlecht oder überhaupt nicht gewartete Filter, etc. tragen ihr übriges dazu bei, dass das Trinkwasser aus hygienischer Sicht oft eine kritische Qualität besitzt.

Die Vorgaben und Empfehlungen der VDI-Richtlinie sollten als Minimalanforderung verwendet werden.

Wichtig:

Die Forderungen sind jedoch teilweise beachtlich: Wussten Sie z.B. dass jetzt bei Trinkwasser-Anlagen in Gebäuden, die länger als vier Wochen nicht genutzt werden, die Leitungen abzusperren sind und bei Wiederinbetriebnahme nach DIN 1988-2 zu spülen sind? Dies ist z.B. bei vielen Schulen (Sommerferien) der Fall! Der Arbeitsaufwand ist erheblich, weil mit Druckluft- Wasserschüben von der Zentrale aus über alle Zapfstellen sorgfältigst gespült werden muss!

Eine kurze Zusammenfassung ist im nachfolgenden abgedruckt (nur einige wichtige Punkte, keine vollständige Interpretation):

Vorbemerkung der VDI-Richtlinie 6023

Es besteht eine Abstimmungsnotwendigkeit zwischen: Architekt, Hygieniker, Ingenieur und Betreiber.
Ziel ist es, die einwandfreie Trinkwasserqualität, die in der Regel vom Wasserversorger erbracht wird, auch im Gebäude zu garantieren.

1.0 Geltungsbereich und Grundlagen

Es geht hier hauptsächlich um hygienische Forderungen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.
Inspektionen und Wartung erhalten einen besonderen Stellenwert. Insbesondere gilt die Richtlinie für folgende Gebäudearten oder Grundstücke:

Krankenhäuser, Kurkliniken, Einrichtungen der Altenpflege
Hotels, Herbergen, Massenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten
Großwohnanlagen
Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Versammlungsstätten
Lebensmittelbetriebe, Gaststätten, Großküchen
Gewerbliche Immobilien (Produktion, Verwaltung)
Campingplätze, Freizeitanlagen

Ausdrücklich wird in der VDI-Richtlinie auf das besondere hygienische Problem von langen Stillstandzeiten auf der einen Seite und den immer mehr werdenden Endgeräten hingewiesen (höhere Ansprüche der Nutzer * Anmerkung des Verfassers).

2.0 Hygienische Anforderungen an bautechnische Planung, Montage und Inbetriebnahme

Folgende Planungserfordernisse bestehen schon am Anfang:

a. Ein abgestimmtes und detailliertes Raumbuch einschl. Nutzungsbeschreibung.
b. Ein vollständiges Konzept der Trinkwasseranlage unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfsermittlung
c. Definition des bestimmungsgemäßen Betriebs

Außerdem ist es wichtig, den für die Trinkwasseranlage Verantwortlichen schon in der Planung und Ausführung der Anlage mit einzubeziehen.

Wichtig ist, dass schon in der Planung die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen vorbenannt werden. Auch sind bauliche Voraussetzungen schon am Anfang in die Planung mit einzubeziehen.

Wichtig ist es, eine Überdimensionierung zu vermeiden.
Wichtige Vorgabe:
"Es dürfen nur Apparate für die Trinkwasseranlage gefertigt werden, die zwangsweise durchströmt werden!"

Feuerlöschleitungen (nass) sollten unbedingt vermieden werden. Nur bei ausdrücklicher Forderung der Behörden sollte eine Ausnahme vorgenommen werden!

Einrichtungen zur fachgerechten Probenahme des Wassers sind vorzusehen.

2.1 Bauliche Anforderungen

Apparate zur Nachbereitung des Trinkwassers dürfen nicht mehr in Technikzentralen installiert werden, in denen eine Temperatur von 25°C überschritten wird!

Installationsschächte für Trinkwasserinstallationen (kalt) sind so zu gestalten, dass eine Trinkwassertemperatur von 25°C nicht überschritten wird!

2.2 Hinweise zur Werkstoffauswahl

Um mögliche Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität durch Korrosion beurteilen zu können, muss eine Bewertung der Korrosionswahrscheinlichkeit durchgeführt werden. Außerdem dürfen nur geeignete Werkstoffe, z.B. mit DVGW-Registriernummer eingesetzt werden.

2.3 Betriebsanleitung, Instandhaltung und Hygieneplan

Wichtig ist für einige Anlagen, dass ein Hygieneplan erstellt wird. Dieser Hygieneplan der Trinkwasseranlage ist nutzungs- und anlagenspezifisch zu erstellen.

2.4 Inbetriebnahme

Neben dem Spülen der Anlage ist hier nun eindeutig die Einregulierung gefordert! Trinkwasserleitungen, insbesondere Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sind insgesamt, bzw. in Teilabschnitten, abzugleichen. Die hydraulische Einregulierung ist zu protokollieren.

3.0 Abstimmung von wasserhygienischen Anforderungen mit Nutzung und Betriebsweise

Regelmäßige und sachkundige Instandhaltung einer Trinkwasseranlage ist die Voraussetzung für einen hygienisch unbedenklichen und bestimmungsgemäßen Betrieb.
Der Betreiber ist verantwortlich für die Organisationshaftung und die Verkehrssicherheitspflicht.

Die VDI-Richtlinie geht sehr intensiv auf Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung ein:

Schon nach 3 Tagen der Nichtnutzung sind Maßnahmen des Betreibers notwendig.

Wenn Trinkwasseranlagen oder Anlagenteile länger als 4 Wochen nicht genutzt werden (Ferien bei Schulen, etc.) sind die betroffenen Leitungen abzusperren und bei Wiederinbetriebnahme nach DIN1988 zu spülen.

Leitungen von Trinkwasseranlagen oder Anlagenteilen, die länger als 6 Monate nicht genutzt wurden, sind bei Wiederinbetriebnahme zu entleeren und nach DIN 1988-2 zu spülen.

Trinkwasseranlagen, die länger als 1 Jahr nicht genutzt wurden, sind sogar von der Trinkwasserversorgung zu trennen. Die Wiederinbetriebnahme darf nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen!

Außerdem wird bei Trinkwasseranlagen, die länger als 6 Monate nicht genutzt wurden, empfohlen,
gebäudespezifische, hygienische Überprüfungen des mikrobiologischen Zustandes durchzuführen.

4.0 Voraussetzung für die Instandhaltung aus hygienischer Sicht

Die Verkehrssicherheitspflicht besteht mit Abnahme der Anlage. Die Instandhaltungsplanung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung. In diesem Abschnitt der Richtlinie sind entsprechende Zuordnungstabellen für Anlagenteile dargestellt, welche auch das Gefahrenpotential erkennen lassen.

5.0 Verantwortlichkeit für Betrieb und Instandhaltung

In diesem Teil der Richtlinie wird die Verantwortungsübernahme an Unternehmer, Inhaber oder Wasserversorger erklärt.

Zusammenfassung

Die vorbeschriebene Kurzinfo besitzt keinen Anspruch auf vollständige Interpretation der VDI-Richtlinie 6023. Wichtig ist, dass diese weitgreifende und vollkommen neue Forderungen hinsichtlich der Hygiene beinhaltet. D.h., dass für alle Beteiligten: Architekt, Ingenieur und Betreiber, vollkommen neue Forderungen bestehen, die nunmehr eingefordert werden können. Eine detaillierte Abhandlung aller Gebäude (Neubau wie Altbau) ist unerlässlich.

Falls Sie es wünschen nutzen Sie unsere Dienstleistungen:

Unser Ingenieurbüro ist VDI-zertifiziert, u.a. für die Durchführung von Hygieneinspektionen in trinkwassertechnischen Anlagen. Wir arbeiten eng mit Hygieneinstituten, Entwicklern der VDI 6023
und Gesundheitsämtern zusammen. Für Sie führen wir die gem. VDI 6023 geforderten Hygieneinspektionen für Ihre Gebäude durch. Außerdem helfen wir Ihnen beim Aufbau und der Organisation eines Hygienemanagements für Ihre Gebäude. U.a. erstellen wir für Sie Instandhaltungspläne unter Beachtung der verschiedenen Prioritäten.

Wir setzen für Sie unsere moderne Messtechnik wie z.B. Ultraschalltechnik, Ist-Aufnahmetechnik und Erfahrung ein, um Ihnen schnell zu helfen. Dies ist deshalb wichtig, damit Sie vor der Kontaktaufnahme mit staatlichen Prüfinstanzen sicherstellen können, das Notwendige getan zu haben.

Wichtig: Wir bieten diese Dienstleistung übrigens auch für Privathäuser an. Bei allen Untersuchungen versuchen wir, falls Sie dies auch wünschen, baubiologische Aspekte mit einfließen zu lassen.

Falls Sie weiteres Interesse am Thema haben, bieten wir Ihnen diese Möglichkeit an:

Sie erhalten eine kurze Info durch unsere [kostenlosen Dienstleistungsinfos].

© Dipl.-Ing. Jens Bellmer, Baubiologe IBN, VDI-zertifiziert
Bellmer Hausanalyse, Ingenieurbüro für Baubiologie, Hygiene und Messtechnik

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TWG-HAUSANALYSE, Detmold/Bielefeld
Web : www.hausanalyse.de