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[1] Hygiene im Trinkwassernetz - VDI 6023
Dipl.-Ing. Jens Bellmer, Baubiologe IBN,
VDI-zertifiziert
Trinkwasser soll in Deutschland gut sein. Ist es
aber manchmal leider nicht. Das liegt nicht am Wasserwerk. Zum einen
besteht eine zu hohe, aus hygienischer Sicht immer problematischer
werdende Verweilzeit des Wassers in Hausnetzen.
Zum anderen können andere Ursachen, wie z.B. schadhafte oder
gar nicht vorhandene Rückflußverhinderer dafür sorgen,
dass verschmutztes Wasser aus anderen Hausnetzen in das eigene eingespeist
wird.
Schlecht oder überhaupt nicht gewartete Filter, etc. tragen
ihr übriges dazu bei, dass das Trinkwasser aus hygienischer
Sicht oft eine kritische Qualität besitzt.
Die Vorgaben und Empfehlungen der VDI-Richtlinie sollten als Minimalanforderung
verwendet werden.
Wichtig:
Die Forderungen sind jedoch teilweise beachtlich:
Wussten Sie z.B. dass jetzt bei Trinkwasser-Anlagen in Gebäuden,
die länger als vier Wochen nicht genutzt werden, die Leitungen
abzusperren sind und bei Wiederinbetriebnahme nach DIN 1988-2 zu
spülen sind? Dies ist z.B. bei vielen Schulen (Sommerferien)
der Fall! Der Arbeitsaufwand ist erheblich, weil mit Druckluft-
Wasserschüben von der Zentrale aus über alle Zapfstellen
sorgfältigst gespült werden muss!
Eine kurze Zusammenfassung ist im nachfolgenden
abgedruckt (nur einige wichtige Punkte, keine vollständige
Interpretation):
Vorbemerkung der VDI-Richtlinie 6023
Es besteht eine Abstimmungsnotwendigkeit zwischen:
Architekt, Hygieniker, Ingenieur und Betreiber.
Ziel ist es, die einwandfreie Trinkwasserqualität, die in der
Regel vom Wasserversorger erbracht wird, auch im Gebäude zu
garantieren.
1.0 Geltungsbereich und Grundlagen
Es geht hier hauptsächlich um hygienische
Forderungen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung,
Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken
und in Gebäuden.
Inspektionen und Wartung erhalten einen besonderen Stellenwert.
Insbesondere gilt die Richtlinie für folgende Gebäudearten
oder Grundstücke:
Krankenhäuser, Kurkliniken, Einrichtungen
der Altenpflege
Hotels, Herbergen, Massenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten
Großwohnanlagen
Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Versammlungsstätten
Lebensmittelbetriebe, Gaststätten, Großküchen
Gewerbliche Immobilien (Produktion, Verwaltung)
Campingplätze, Freizeitanlagen
Ausdrücklich wird in der VDI-Richtlinie auf
das besondere hygienische Problem von langen Stillstandzeiten auf
der einen Seite und den immer mehr werdenden Endgeräten hingewiesen
(höhere Ansprüche der Nutzer * Anmerkung des Verfassers).
2.0 Hygienische Anforderungen an bautechnische
Planung, Montage und Inbetriebnahme
Folgende Planungserfordernisse bestehen schon am
Anfang:
a. Ein abgestimmtes und detailliertes Raumbuch
einschl. Nutzungsbeschreibung.
b. Ein vollständiges Konzept der Trinkwasseranlage unter besonderer
Berücksichtigung der Bedarfsermittlung
c. Definition des bestimmungsgemäßen Betriebs
Außerdem ist es wichtig, den für die
Trinkwasseranlage Verantwortlichen schon in der Planung und Ausführung
der Anlage mit einzubeziehen.
Wichtig ist, dass schon in der Planung die erforderlichen
Instandhaltungsmaßnahmen vorbenannt werden. Auch sind bauliche
Voraussetzungen schon am Anfang in die Planung mit einzubeziehen.
Wichtig ist es, eine Überdimensionierung zu
vermeiden.
Wichtige Vorgabe:
"Es dürfen nur Apparate für die Trinkwasseranlage
gefertigt werden, die zwangsweise durchströmt werden!"
Feuerlöschleitungen (nass) sollten unbedingt
vermieden werden. Nur bei ausdrücklicher Forderung der Behörden
sollte eine Ausnahme vorgenommen werden!
Einrichtungen zur fachgerechten Probenahme
des Wassers sind vorzusehen.
2.1 Bauliche Anforderungen
Apparate zur Nachbereitung des Trinkwassers dürfen
nicht mehr in Technikzentralen installiert werden, in denen eine
Temperatur von 25°C überschritten wird!
Installationsschächte für Trinkwasserinstallationen
(kalt) sind so zu gestalten, dass eine Trinkwassertemperatur von
25°C nicht überschritten wird!
2.2 Hinweise zur Werkstoffauswahl
Um mögliche Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität
durch Korrosion beurteilen zu können, muss eine Bewertung der
Korrosionswahrscheinlichkeit durchgeführt werden. Außerdem
dürfen nur geeignete Werkstoffe, z.B. mit DVGW-Registriernummer
eingesetzt werden.
2.3 Betriebsanleitung, Instandhaltung und
Hygieneplan
Wichtig ist für einige Anlagen, dass ein Hygieneplan
erstellt wird. Dieser Hygieneplan der Trinkwasseranlage ist nutzungs-
und anlagenspezifisch zu erstellen.
2.4 Inbetriebnahme
Neben dem Spülen der Anlage ist hier nun eindeutig
die Einregulierung gefordert! Trinkwasserleitungen, insbesondere
Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sind insgesamt, bzw. in Teilabschnitten,
abzugleichen. Die hydraulische Einregulierung ist zu protokollieren.
3.0 Abstimmung von wasserhygienischen Anforderungen
mit Nutzung und Betriebsweise
Regelmäßige und sachkundige Instandhaltung
einer Trinkwasseranlage ist die Voraussetzung für einen hygienisch
unbedenklichen und bestimmungsgemäßen Betrieb.
Der Betreiber ist verantwortlich für die Organisationshaftung
und die Verkehrssicherheitspflicht.
Die VDI-Richtlinie geht sehr intensiv auf Maßnahmen
bei Betriebsunterbrechung ein:
Schon nach 3 Tagen der Nichtnutzung sind Maßnahmen
des Betreibers notwendig.
Wenn Trinkwasseranlagen oder Anlagenteile länger
als 4 Wochen nicht genutzt werden (Ferien bei Schulen, etc.) sind
die betroffenen Leitungen abzusperren und bei Wiederinbetriebnahme
nach DIN1988 zu spülen.
Leitungen von Trinkwasseranlagen oder Anlagenteilen,
die länger als 6 Monate nicht genutzt wurden, sind bei Wiederinbetriebnahme
zu entleeren und nach DIN 1988-2 zu spülen.
Trinkwasseranlagen, die länger als 1 Jahr nicht genutzt wurden,
sind sogar von der Trinkwasserversorgung zu trennen. Die Wiederinbetriebnahme
darf nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen!
Außerdem wird bei Trinkwasseranlagen, die
länger als 6 Monate nicht genutzt wurden, empfohlen,
gebäudespezifische, hygienische Überprüfungen des
mikrobiologischen Zustandes durchzuführen.
4.0 Voraussetzung für die Instandhaltung
aus hygienischer Sicht
Die Verkehrssicherheitspflicht besteht mit Abnahme
der Anlage. Die Instandhaltungsplanung umfasst die Inspektion, Wartung
und Instandsetzung. In diesem Abschnitt der Richtlinie sind entsprechende
Zuordnungstabellen für Anlagenteile dargestellt, welche auch
das Gefahrenpotential erkennen lassen.
5.0 Verantwortlichkeit für Betrieb und
Instandhaltung
In diesem Teil der Richtlinie wird die Verantwortungsübernahme
an Unternehmer, Inhaber oder Wasserversorger erklärt.
Zusammenfassung
Die vorbeschriebene Kurzinfo besitzt keinen Anspruch
auf vollständige Interpretation der VDI-Richtlinie 6023. Wichtig
ist, dass diese weitgreifende und vollkommen neue Forderungen hinsichtlich
der Hygiene beinhaltet. D.h., dass für alle Beteiligten: Architekt,
Ingenieur und Betreiber, vollkommen neue Forderungen bestehen, die
nunmehr eingefordert werden können. Eine detaillierte Abhandlung
aller Gebäude (Neubau wie Altbau) ist unerlässlich.
Falls Sie es wünschen nutzen Sie unsere
Dienstleistungen:
Unser Ingenieurbüro ist VDI-zertifiziert,
u.a. für die Durchführung von Hygieneinspektionen in trinkwassertechnischen
Anlagen. Wir arbeiten eng mit Hygieneinstituten, Entwicklern der
VDI 6023
und Gesundheitsämtern zusammen. Für Sie führen wir
die gem. VDI 6023 geforderten Hygieneinspektionen für Ihre
Gebäude durch. Außerdem helfen wir Ihnen beim Aufbau
und der Organisation eines Hygienemanagements für Ihre Gebäude.
U.a. erstellen wir für Sie Instandhaltungspläne unter
Beachtung der verschiedenen Prioritäten.
Wir setzen für Sie unsere moderne Messtechnik
wie z.B. Ultraschalltechnik, Ist-Aufnahmetechnik und Erfahrung ein,
um Ihnen schnell zu helfen. Dies ist deshalb wichtig, damit Sie
vor der Kontaktaufnahme mit staatlichen Prüfinstanzen sicherstellen
können, das Notwendige getan zu haben.
Wichtig: Wir bieten diese Dienstleistung übrigens
auch für Privathäuser an. Bei allen Untersuchungen versuchen
wir, falls Sie dies auch wünschen, baubiologische Aspekte mit
einfließen zu lassen.
Falls Sie weiteres Interesse am Thema haben,
bieten wir Ihnen diese Möglichkeit an:
Sie erhalten eine kurze Info durch unsere [kostenlosen
Dienstleistungsinfos].
© Dipl.-Ing. Jens Bellmer, Baubiologe
IBN, VDI-zertifiziert
Bellmer Hausanalyse, Ingenieurbüro für Baubiologie, Hygiene
und Messtechnik
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